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Kassenordnung LHV Hoyerswerda |
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1. Geltungsbereich |
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Die Kassenordnung regelt die Kassengeschäfte des Lausitzer Handballvereins Hoyerswerda e.V. Der Verein betreibt eine Hauptkasse. |
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2. Kassenverantwortlicher und Kassenführung |
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Für die Hauptkasse ist die Schatzmeisterin in Zusammenarbeit mit der Kassenverantwortlichen zuständig. Sie wird von der stellv. Geschäftsstellenleiterin als Kassenverantwortliche verwaltet.
Die Kassenverantwortliche gewährleistet persönlich:
- die Nachweisführung und Verwaltung nach kaufmännischen Prinzipen
- die zeitnahe Führung eines Kassenbuchs
- die Einhaltung des festgelegten Kassenlimits
- die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beim Transport von Bargeld
- die protokollarische Übergabe des Bargeldes bei Vertretung oder Ausscheiden.
Die Kassenverantwortliche hat die Kassenordnung gegen schriftlichen Nachweis zur Kenntnis zu nehmen. |
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3. Kassenzeiten |
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Die Kassenzeiten werden wie folgt festgelegt:
* dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
* donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
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4. Kassenlimit |
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Das Kassenlimit beträgt 1.000 Euro. Wird das Kassenlimit überschritten, ist die Differenz zum festgelegten Limit innerhalb von 2 Werktagen auf das Konto des Vereins einzuzahlen. |
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5. Vorschüsse |
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Ausgezahlte Vorschüsse sind innerhalb von 14 Werktagen bei der Kassenverantwortlichen abzurechnen. Erfolgt dies nicht, ist die Kassenverantwortliche verpflichtet, dies der Schatzmeisterin mitzuteilen. |
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6. Bargeldverkehr |
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Bargeldeinzahlungen sind von der Kassenverantwortlichen entgegenzunehmen, Bargeldauszahlungen von ihr zu tätigen. Die Annahme und Ausgabe von Bargeld erfolgt in der Hauptkasse. Nebenkassen sind unzulässig.
Der Empfang von Bargeld ist sofort zu quittieren. Schecks und Wertpapiere dürfen nicht angenommen werden.
Die Ausgabe von Bargeld ist nur gegen Beleg bis zur Höhe des Kassenlimits zulässig.
Ein Beleg sollte folgendes enthalten:
- Belegart (Einnahme, Ausgabe) und Kennzeichen des Ausstellers (Unterschrift, Stempel, Briefkopf, laufende Nummer)
- Bezeichnung des Vorganges, Mengen- und Wertangaben
- Datum der Ausstellung
- Unterschrift der Person, die für die Belege „sachlich und rechnerische Richtigkeit“ zeichnet sowie die Zahlungsanweisung verantwortlich ist
- Genaue und verständliche Angabe des Verwendungszwecks
Bevor Auszahlungen erfolgen, sind die Belege sachlich und rechnerisch durch die Kassenverantwortliche zu prüfen und abzuzeichnen und die Auszahlung vorzunehmen
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7. Sicherheitsbestimmungen und Haftung |
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Das Bargeld oder geldwerte Mittel des Vereins sind ständig unter Verschluss zu halten und so aufzubewahren, dass ein Zugriff durch Unbefugte nicht möglich ist.
Jede Person, die Bargeld oder geldwerte Mittel des Vereins empfängt, aufbewahrt oder verwaltet, haftet bei schuldhafter Pflichtverletzung nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in voller Höhe des Wertes. |
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9. Inkrafttreten |
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Diese Ordnung wurde durch den Vorstand am 19.09.2018 beschlossen und tritt am Tag der Beschlussfassung in Kraft. |
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Schröter (Präsident), Fleck (Vizepräsident), Zaunick (Schatzmeisterin) |
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Ordnungen des LHV Hoyerswerda |
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LHV Geschäftsstelle |
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Adresse/Erreichbarkeit: |
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Käthe - Niederkirchner - Str. 30 |
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02977 Hoyerswerda |
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Tel: 03571 / 600987 |
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Mail: geschaeftsstelle@lhv-hoyerswerda.de |
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Öffnungszeiten Geschäftsstelle: |
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Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr |
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Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr |
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Wegbeschreibung zur Geschäftsstelle: |
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Die Geschäftsstelle befindet sich hinter dem Haupthaus der Lebensräume. Einfach durch die Einfahrt rechts vom Haus auf den Hof fahren. Im hinteren Haus befindet sich auf der linken Seite der Eingang (rechts neben dem Eingang zur Firma Lemke). Dort bis in das zweite Obergeschoss gehen und rechts abbiegen, am Ende des Ganges befindet sich die Geschäftsstelle. |
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